Hygiene-Konzept der Segelgemeinschaft Riegsee e.V. (Stand 19.7.2020)

Das Verantwortungsbewusstsein der Vereinsmitglieder in dieser besonderen Zeit gebietet es, alles zu tun, um sich und die Anderen zu schützen! Gesunder Menschenverstand und Solidarität gemeinsam mit fundiertem Wissen und Beachtung effektiver Maßnahmen sind der Schlüssel zur Infektionsfreiheit in unserem Verein!

 

Folgende Regeln werden für den Aufenthalt auf dem Bootsplatz festgelegt (Outdoorsportbetrieb):


1. Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen).


2. Beim Betreten des Bootsplatzes hat zur Kontaktpersonenermittlung eine Person je Hausstand / Gruppe „Name, Zeitraum des Aufenthaltes, Anzahl Personen“ per E-Mail zu melden an corona@s-g-r.de. Als „sichere Erreichbarkeit“ gilt die E-Mail-Adresse des Absenders. Nach Ablauf eines Monats werden die E-Mails gelöscht.


3. Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.


4. Für das Verweilen auf dem Bootsplatz außerhalb der Ausübung des Sports sind die Vorschriften zum Freibadbetrieb zu beachten (Abstandsregel 1,5 Meter, Ausnahme siehe 3.).


5. Mund-Nasen-Masken (MN-Masken) sind verpflichtend überall dort zu tragen, wo das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Parkflächen, Bootsliegeplätze. Ausnahmen siehe 3. .


6. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände regelmäßig waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten. Hierfür sind eigene Desinfektionsmittel und Seifen zu verwenden.


7. Es stehen ausschließlich die WC-Anlagen vom Campingplatz Brugger zur Verfügung. Die jeweils aktuellen Nutzungsbestimmungen vom Campingplatz Brugger, die vor Ort eingesehen werden können, sind einzuhalten. Keine diesbezügliche Nutzung des Bootsplatzes!


8. Gerätschaften der SGR sind nach Benutzung vom Nutzer zu desinfizieren.


9. Betreten der Akropolis (Gerätehaus) nur zur Entnahme und Verbringung der Gerätschaften.

 

Stegbenutzung:


10. MN-Maskenpflicht, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. (Ausnahmen siehe 3.)


11. Vorrang für Personen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen. Entgegenkommende Personen sollen am Ufer warten.

 

Parken am Bootsplatz:


12. Ausschließlich auf der obersten Ebene unter Einhaltung des Abstandsgebots (siehe 3.), sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

 

 

Murnau, 19.7.2020


Die Vorstandschaft